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Plötzlicher Wintereinbruch – Wie Sie Ihr Haus bei Kälte schützen

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© Silv Malkmus

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Nach den milden Temperaturen der letzten Wochen meldet sich der Winter in Deutschland zurück. Schnee, Eis und Kälte – für die nächsten Tage sind winterliche Temperaturen angekündigt. Bauexpertin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Manuela Reibold-Rolinger, bekannt aus der RTL-II-Dokumentationsreihe „Die Bauretter“, erklärt, wie Eigentümer ihre Immobilie bei Frost und Kälte schützen.
Es wird eisig in vielen Teilen Deutschlands. Doch was müssen Hauseigentümer beachten, wenn die Außentemperaturen bis unter null Grad Celsius sinken? Bauexpertin Frau Manuela Reibold-Rolinger erklärt: „Immobilienbesitzer müssen ihr Haus bei Minusgraden schützen und selbst für die Sicherheit sorgen. Wichtig ist es, die Immobilie bei regelmäßigen Rundgängen auf mögliche Schäden zu kontrollieren. Um diese zu vermeiden, sollten die Wohnräume in der Regel mindestens 17 Grad Celsius haben.“
Doch worauf müssen Hausbesitzer achten, sobald es schneit? Fallen die ersten Schneeflocken, ist es unabdingbar, umgehend die Schneeverwehungen am Haus, wie beispielsweise auf der Terrasse, an der Balkontür und an den Hausecken, zu beseitigen. Sonst droht die Gefahr, dass tauendes Eis ins Gebäude eindringt. „Durch einlaufendes Wasser kann es zu Wasserschäden im Haus kommen. Ist dies der Fall, sollten Eigentümer immer einen Sachverständigen hinzuziehen und die Schäden von einer renommierten Fachfirma reparieren lassen“, rät Reibold-Rolinger. Sobald eine große Schneeschicht auf dem Dach liegen bleibt, sollte der Hausbesitzer regelmäßig einen Blick darauf werfen. Denn bei einer großen Schneeschicht auf dem Hausdach kann die Standsicherheit des gesamten Hauses gefährdet sein.

„Das Risiko ist zu groß, dass das Dach aufgrund der Last einstürzt oder Dritte durch Dachlawinen oder herabfallende Eiszapfen verletzt werden. Dies kann lebensgefährlich werden. Dem Eigentümer obliegt hier die Verkehrssicherungspflicht. Er muss vom Dach fallendes Eis von öffentlichen Flächen beseitigen oder zumindest Gefahrenbereiche dem ungehinderten Zugang durch Dritte entziehen, sowie einen Warnhinweis auf dem Gehweg aufstellen“, empfiehlt Bauexpertin Reibold-Rolinger.

Ist der Gehweg schneebedeckt oder herrscht Glatteis, so muss der Hauseigentümer die Wege vorm Haus gründlich kontrollieren und die Gefahren beseitigen. „Kommt der Hausbesitzer diesen Pflichten nicht nach und verstößt er fahrlässig dagegen, haftet er bei Unfällen. Dies kann zu sehr hohen Schadensersatz führen“, so Manuela Reibold-Rolinger.